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WertWerk Immobilienbewertung

Unsere Leistungen rund um die Bewertung Ihrer Immobilie
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Verkehrs-/Marktwertgutachten
​nach §194 BauGB

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​... für fast alle Immobilienarten und -größen.

Diese Gutachten bilden den stichtagsbezogenen erzielbaren Preis der Immobilie am Markt ab.

Grundlage der Verkehrswertermittlung sind die in Deutschland anerkannten und normierten Verfahren.

Diese Wertermittlungen bilden eine wesentliche Grundlage für Immobilieninvestitionen, Immobilienübertragungen, Schenkungen, Erbauseinandersetzungen, Kreditbeurteilungen, Vermögensauseinandersetzungen und vielem mehr. 
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Beleihungswertermittlung
​nach § 16 PfandBG & BelWertV

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​... für fast alle Immobilienarten und -größen.

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Anders als der stichtagsbezogene Marktwert spiegelt der Beleihungswert den während der gesamten Kreditlaufzeit erzielbaren Wert wider. 

Der Beleihungswertermittlung liegen andere Vorgaben und Verordnungen als bei der Verkehrswertermittlung zu Grunde.

Aufgrund bankenaufsichtsrechtlicher Regularien nimmt der Beleihungswert bei der Beleihung von Immobilien für die finanzierende Bank einen hohen Stellenwert ein. 
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Meine Erfahrungen im Bereich Beleihungswertermittlung innerhalb einer Bank bietet Ihnen einen Wissensvorsprung, wenn es um die Beleihung einer Immobilie geht. 
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Als Sachverständige erfülle ich die strengen, bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß Pfandbriefgesetz sowie BelWertV und bin durch die HypZert GmbH gemäß der Norm DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
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Weitere Leistungen:
Kurzbewertungen

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... für lastenfreie, wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien.

Beschränkt sich im Wesentlichen auf die reine Wertermittlung ohne ausführliche Objekt- und Lagebeschreibungen.

Sinnvoll, wenn keine Vorlage der Bewertung bei Behörden und Gerichten erfolgen soll.

Plausibilisierung von Drittgutachten​

Liegen im Rahmen von Immobilieninvestitionen bereits Gutachten Dritter vor, beziehen sich diese oft auf zurückliegende Bewertungsstichtage. Veränderungen des Objektzustandes oder der Marktverhältnisse erfordern eine Aktualisierung.
​In diesen Fällen wird eine Plausibilisierung des Vorlagegutachtens durchgeführt.

Immobilienbesichtigungen

QUALITÄT UND PROFESSIONALITÄT​

Wer Immobilien erwirbt oder finanziert, benötigt für seine Entscheidung eine fachkundige Bewertung des jeweiligen Objekts. Für diese fundierte und transparente Immobilienbewertung braucht es Gutachter mit entsprechendem Knowhow und langjähriger Berufserfahrung. Beides garantiert die HypZert.
​Die HypZert GmbH ist eine Gesellschaft der Spitzenverbände der deutschen Finanzwirtschaft. Seit 1996 zertifizieren sie Immobiliengutachter nach den anspruchsvollen und international anerkannten Kriterien der ISO/IEC 17024. Damit sichert die HypZert ein Höchstmaß an Vergleich­barkeit und Transparenz auf den Immobilienmärkten.
Erfahren Sie mehr über die HypZert
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Als Immobiliengutachterin habe ich mich bei der HypZert zertifizieren lassen. Diese Zertifizierung erfüllt die Anforderungen der BelWertV, MaRisk und DIN EN ISO/IEC 17024 uns ist durch die DAkkS akkreditiert. Voraussetzung für die Zertifizierung ist eine mehrjährige Berufserfahrung und Ausbildung an kreditwirtschaftlichen Akademien. Das Zertifikat hat 5 Jahre Gültigkeit und muss regelmäßig rezertifiziert werden.

​Besonders überzeugt bin ich von dem hohen Qualitätsverständnis und den Berufsgrundsätzen der HypZert, welchen ich mich im Rahmen der Zertifizierung verpflichtet habe.
Berufsgrundsätze der HypZert Immobiliengutachter

Warum ein WertWerk-Gutachten und keine Bewertung durch einen Makler oder ein Tool im Internet?


Immobiliengutachter
- VS - 
Immobilienmakler
Erstellung von Wertgutachten einer Immobilie.
Tätigkeit
Schnittstelle zwischen Immobilienverkäufer und Kaufinteressenten.
​ Neutrale Position, keine Einbindung in den Kauf- oder Finanzierungsprozess.
Rolle im Verkaufsprozess
Hohes eigenes Interesse an einem hohem Verkaufspreis.
Abrechnung nach Aufwand über Honorartabelle.
Abrechnung / Vergütung
Abrechnung auf Erfolgsbasis, Provision %tual vom Verkaufspreis. Vorab Wertermittlung meist kostenfrei.
Stichtagsbezogene, fachmännische Wertermittlung ist verbindlich und plausibel.
Aussagekraft des ermittelten  Immobilienwertes
Wertermittlung ist unverbindlich und dazu gedacht, die Immobilie schnellstmöglich am Markt zu platzieren.
Verkehrswert bildet realistischen Wert am Markt ab. Beleihungswert den langfristig erzielbaren Wert über den gesamten Zeitraum der Beleihung (Finanzierung).
Art des ermittelten Immobilienwertes
Reiner aktueller Marktwert nach den subjektiven Erfahrungen des Maklers. 
Belastungen, langfristige Parameter und Eintragungen im Grundbuch werden nicht berücksichtigt.
In der ImmoWertV ist die Anwendung handfester Kennzahlen vorgeschrieben: Bodenrichtwerte, Baumängel, Indexzahlen, Umrechnungskoeffizienten, Vergleichsfakoren, Marktanpassungsfaktoren, Liegenschaftszinssätze, Nutzungsdauer
Berücksichtigte Parameter des ermittelten Immobilienwertes
Angebot und Nachfrage auf dem regionalen Immobilienmarkt.
Gutachten genießt vor Gericht, Finanzamt und bei Behörden hohe Anerkennung.
Anerkennung des ermittelten Immobilienwertes
Keine Anerkennung vor Gerichten und Behörden.
Der Immobiliengutachter haftet in vollem Umfang für seine Tätigkeit.
Haftung
​Der Makler haftet für seine Wertermittlung nicht.
Erfordert umfangreiche wissenschaftliche Kenntnisse. Es werden Vorschriften, Gesetze und Bewertungsrichtlinien sachverständig eingehalten.
Berufsanforderungen
Makler müssen keine besondere Fachkunde nachweisen. Lediglich eine behördliche Erlaubnis nach §34c Gewerbeordnung ist erforderlich.
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Wertermittlungen für die Regelung der Erbaufteilung, des Pflichtteils bei Scheidungen, für die steuerliche Bemessungsgrundlage und bei der Beleihung von Immobilien im Rahmen einer Finanzierung. ​
Ihr richtiger Ansprechpartner für:
Immobilienkäufe und -verkäufe.
​Der Begriff des Sachverständigen / Immobiliengutachters ist nicht geschützt, unterliegt jedoch den gesetzlichen Wettbewerbskriterien.
Zertifizierte Immobiliengutachter haben nicht nur umfangreiche Kenntnisse erworben sondern sich zusätzlich den  Zertifizierungsanforderungen und Überwachungsauflagen unterworfen und Prüfungen der hoch qualitativen Sachkunde absolviert.

Weitere gute Gründe für ein WertWerk Immobiliengutachten:

Anerkannte Gutachten bieten Ihnen folgende Vorteile gegenüber Dritten:

Steuern sparen


​Bei Erbschaften, Schenkungen oder im Betriebsvermögen werden auf den Wert einer Immobilie je nach persönlichen Freibeträgen und Steuerklasse Steuern erhoben. Das Finanzamt ermittelt als Besteuerungsgrundlage den Grundbesitzwert. Hier werden keine besonderen wertmindernden Umstände des Grundstücks z.B. Nichtausbau, Rechte und Lasten, Schäden oder Reparaturstau berücksichtigt. Für den Steuerzahler besteht die Möglichkeit durch ein anerkanntes Gutachten einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Die Nachweislast obliegt dem Steuerzahler. Ein Gutachten nach ImmoWertV ist vom Finanzamt anzuerkennen. Die etwaige Steuerersparnis sollte nur ein Steuerberater einschätzen. Daher arbeiten Steuerberater auch mit Immobiliengutachtern zusammen. Die Kosten für das Immobiliengutachten sind i.R. einer Erbschaft / Schenkung ggf. steuerlich absetzbar.

Rechtssicherheit


Ein Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB verschafft Ihnen Rechtssicherheit bei:
  • Erbfall (Erbauszahlung, Pflichtteilsanspruch, Erbverteilung)
  • Immobilienverkauf (Planbare Grundlage für die Kaufpreisfindung, Verhandlungsgrundlage)
  • Vorlage bei Finanzamt bzw. Finanzbehörden (siehe "Steuern sparen"
  • Vorlage bei Gericht (Nachlassgericht, Familiengericht, Vormundschaftsgericht etc.)
  • Scheidungen / Trennungen (Zugewinnermittlung etc.)

Entscheidungshilfe


Eine kostengünstige WertWerk-Verkehrswertexpertise / Kurzbewertung kann Ihnen als Entscheidungshilfe bei einem Immobilienkauf, als Grundlage für private Einigungen unter Geschwistern oder auch als privaten Vermögensüberblick dienen.

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Impressum
Wert Werk - Patrizia Lindinger - Augsburger Str. 32 - 89331 Burgau - 0170 55 305 17 - [email protected] - USt-IdNr. DE337827620
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